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   VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880   

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VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880 (https://dejure.org/2012,20294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2012 - 16a DC 11.2880 (https://dejure.org/2012,20294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 16a DC 11.2880 (https://dejure.org/2012,20294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbehaltung von Bezügen; Prognoseentscheidung bei Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BayDG; Lehrer; Besitz kinder- und jugendpornografischer Dateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Die zur Beeinträchtigung in besonderem Maße geeignete Pflichtverletzung weist Bedeutsamkeit auf, wenn sie in qualitativer oder quantitativer Hinsicht das einer jeden außerdienstlichen Dienstverletzung innewohnende Maß an disziplinarischer Relevanz deutlich überschreitet (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ).

    Unter Berücksichtigung der dienstlichen Pflichten eines Lehrers hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen und wegen des mit dem Dienstvergehen bei einem Lehrer einhergehenden Autoritätsverlustes ist der Orientierungsrahmen bei Lehrern jedoch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10, RdNrn. 22 bis 24 ).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zur Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., RdNr. 20).

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Obwohl Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG mit § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG nicht uneingeschränkt übereinstimmt, können die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch zur Konkretisierung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG herangezogen werden (BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07, RdNr. 13 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Gleiches gilt für den Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase (BVerwG, Urteil vom 08.08.2010, Az. 2 C 13/10; BVerwG, Urteil vom 03.05.07, Az. 2 C 9/06, jeweils ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Gleiches gilt für den Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase (BVerwG, Urteil vom 08.08.2010, Az. 2 C 13/10; BVerwG, Urteil vom 03.05.07, Az. 2 C 9/06, jeweils ).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 20 LD 1/09

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kinderpornographie

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Wer als Lehrer in dieser Weise versagt, am sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Gefallen findet, beweist erhebliche Persönlichkeitsdefizite, die ihn - nicht zuletzt auch im Hinblick auf seine Vorbildfunktion - in der Schule untragbar machen (BayVGH Urteil vom 12.07.2006, Az. 16a D 05.81 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 01.03.2011, Az. 20 LD 1/09).
  • BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00

    Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Sie ist bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigten (BVerwG, Beschluss vom 22.05.2000, Az. 1 DB 8/00 ).
  • BVerwG, 29.05.1996 - 1 DB 11.96

    Teileinbehaltung der Dienstbezüge aufgrund eines Diziplinarverfahrens - Grenze

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Dazu gehört nach der Rechtsprechung, dass er den von ihm betriebenen Kraftwagen veräußert und vorübergehend abmeldet, wenn kein besonderer Bedarf (z.B. fehlende angemessene öffentliche Verkehrsverbindung und Nebenbeschäftigung) anzuerkennen ist (vgl. BVerwG Beschluss vom 05.09.1978, 1 DB 17/78 ; BVerwG, Beschluss vom 29.05.1996, Az. 1 DB 11/96 ).
  • BVerwG, 05.09.1978 - 1 DB 17.78

    Einschränkung der Lebenshaltungskosten - Beamter - Festsetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Dazu gehört nach der Rechtsprechung, dass er den von ihm betriebenen Kraftwagen veräußert und vorübergehend abmeldet, wenn kein besonderer Bedarf (z.B. fehlende angemessene öffentliche Verkehrsverbindung und Nebenbeschäftigung) anzuerkennen ist (vgl. BVerwG Beschluss vom 05.09.1978, 1 DB 17/78 ; BVerwG, Beschluss vom 29.05.1996, Az. 1 DB 11/96 ).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 DB 2.97

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2012 - 16a DC 11.2880
    Dem Beamten kann zugemutet werden, auf die Ansparung teilweise zu verzichten und den Betrag seiner allgemeinen Lebensführung zuzuführen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.1997, Az. 1 DB 2/97 zu Bausparverträgen).
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 572/07

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Bestimmen zur Vornahme einer Handlung "an sich

  • BGH, 10.03.2004 - 4 StR 563/03

    (Schwerer-) Sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

  • VGH Bayern, 20.04.2011 - 16b DS 10.1120

    Antrag auf Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses über einen Aussetzungsantrag

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.2126

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen außerdienstlichen Besitzes

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag der Schule unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 41, 49).

    Die fehlende Achtung der Menschenwürde und das fehlende Bewusstsein für die Folgen von sexuellem Missbrauch der abgebildeten Kinder und Jugendlichen durch den Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften stehen - wie bereits aufgezeigt - in krassem Widerspruch dazu (BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 49).

    Insbesondere kann sich der Beklagte nicht mit Erfolg auf den in der Rechtsprechung anerkannten (BVerwG, B.v. 15.06.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 11; B.v. 22.3.2016 - 2 B 43.15 - juris Rn. 10; U.v. 3.5.2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 54; OVG NW, U.v. 30.4.2019 - 3d A 1816/17.O - juris Rn. 163) Milderungsgrund der "Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase" stützen.

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben, ist mit diesem Bildungsauftrag der Schule unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 41, 49).
  • VGH Bayern, 21.01.2015 - 16a D 13.1805

    Disziplinarrecht

    Der Beschwerde des Klägers gab der Senat mit Beschluss vom 26. Juni 2012 (Az. 16a DC 11.2880) statt und lehnte den Antrag insgesamt ab.

    Das Nichterkennen dieser Fakten oder deren Nichtberücksichtigung wiegt bei einem Lehrer sehr schwer (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 16a DS 10.2569

    Grundschulkonrektor

    Das Gericht hat nicht die Pflicht, den Sachverhalt auszuermitteln und ggf. erforderliche Beweise zu erheben; die summarische Prüfung kann nur auf der Basis der aktuellen Entscheidungsgrundlage, also des dargelegten Ermittlungsstands und von präsenten Beweismitteln, erfolgen (vgl. BayVGH vom 26.6.2012, Az. 16a DC 11.2880, RdNr. 31; Zängl a.a.O. RdNr. 6 m.w.N.; zu den inhaltsgleichen Vorschriften des § 63 Abs. 2, § 38 Abs. 1 Satz 1 BDG BayVGH vom 20.4.2011, Az. 16b DS 10.1120 RdNr. 34; vgl. auch GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 52 zu § 63 BDG).

    Obwohl Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG mit § 13 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BDG nicht uneingeschränkt übereinstimmt, können die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts auch zur Konkretisierung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG herangezogen werden (BayVGH vom 26.6.2012, Az. 16a DC 11.2880, RdNrn. 42 ff.; vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).

  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 16a D 19.904

    Disziplinarmaß bei außerdienstlichem Internet-Chat eines Lehrers

    Die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des Senats (U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 und B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - jeweils juris) beträfen anders gelagerte Fälle, in denen Beamte wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften rechtskräftig verurteilt worden seien.
  • VG Ansbach, 06.05.2015 - AN 13b D 13.01254

    Studienrat an einer Fach- und Berufsoberschule; Besitz von kinderpornographischen

    Der Besitz von Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, ist mit dem Bildungsauftrag von Fach- und Berufsoberschulen ebenfalls unvereinbar und lässt dessen Erfüllung durch den Beamten zweifelhaft erscheinen (BayVGH, Beschluss vom 26.6.2012 - 16a DC 11.2880).
  • VG München, 26.08.2020 - M 19L DA 20.1651

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Der Beamten hat diesen Bedarf grundsätzlich und auch hinsichtlich der Notwendigkeit der einzelnen Fahrten nachzuweisen (BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 64).
  • VG München, 06.03.2019 - M 19L DK 18.2045

    Disziplinarklage zur Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Insoweit genügt bereits die bloße Eignung für eine Vertrauensbeeinträchtigung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.121 - juris Rn. 41; B.v. 26.6.2012 - 16a DC 11.2880 - juris Rn. 39).
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